Wohngeld

Wohngeld ist ein staatlicher Zuschuss zu den Kosten für Wohnraum. Wohngeld gibt es: – als Mietzuschuss für Mieter einer Wohnung oder für Bewohner eines Heimes – als Lastenzuschuss für Eigentümer eines Eigenheimes oder einer Eigentumswohnung. Die Zuständigkeit richtet sich nach der für die Wohnadresse, für die das Wohngeld beantragt werden soll, zuständigen Wohngelddienststelle. In Hamburg sind die Sozialen Dienstleistungszentren der Bezirksämter zuständig. Antragsberechtigt für einen Mietzuschuss sind: – Mieter einer Wohnung, – Inhaber einer Genossenschafts- oder einer Stiftswohnung, – Bewohner eines Heimes, – mietähnliche Nutzungsberechtigte, insbesondere Inhaber eines mietähnlichen Dauerwohnrechts, – Eigentümer eines Mehrfamilienhauses (3 oder mehr Wohnungen), eines Geschäftshauses oder oder eines Gewerbebetriebes, wenn Sie in diesem Haus wohnen; – Eigentümer eines Ein- oder Zweifamilienhauses, in dem sie wohnen, das jedoch auch Geschäftsräume in einem solchen Umfang enthält, dass es nicht mehr als ein Eigenheim angesehen werden kann,- Inhaber einer landwirtschaftlichen Vollerwerbsstelle, deren Wohnteil nicht vom Wirtschaftsteil getrennt ist.

Die Zuständigkeit richtet sich nach der für die Wohnadresse – für die das Wohngeld beantragt werden soll – zuständigen Wohngelddienststelle. Das Wohngeld für Wohneigentum nennt sich Lastenzuschuss (siehe unter diesem Stichwort).

Erfoderlich ist ein ausgefüllter Antrag auf Wohngeld. Personaldokumente (Personalausweis, Reisepass bzw. Aufenthaltsbescheinigung – mit Meldebestätigung). Mietvertrag, letzte Mietänderung, aktuelle Mietquittung (Kontoauszug oder Zahlbeleg), Kaltwasserabrechnung, Einkommensnachweise. Weitere Unterlagen sind vom Einzelfall abhängig.

Geregelt ist das Wohngeld im Wohngeldgesetz:

Teil 1

   Zweck des Wohngeldes und Wohngeldberechtigung

     § 1 Zweck des Wohngeldes

     § 2 Wohnraum

     § 3 Wohngeldberechtigung

Teil 2

   Berechnung und Höhe des Wohngeldes

Kapitel 1

   Berechnungsgrößen des Wohngeldes

     § 4 Berechnungsgrößen des Wohngeldes

Kapitel 2

   Haushaltsmitglieder

     § 5 Haushaltsmitglieder

     § 6 Zu berücksichtigende Haushaltsmitglieder

     § 7 Ausschluss vom Wohngeld

     § 8 Dauer des Ausschlusses vom Wohngeld und Verzicht auf Leistungen

Kapitel 3

   Miete und Belastung

     § 9 Miete

     § 10 Belastung

     § 11 Zu berücksichtigende Miete und Belastung

     § 12 Höchstbeträge für Miete und Belastung

Kapitel 4

   Einkommen

     § 13 Gesamteinkommen

     § 14 Jahreseinkommen

     § 15 Ermittlung des Jahreseinkommens

     § 16 Abzugsbeträge für Steuern und Sozialversicherungsbeiträge

     § 17 Freibeträge

     § 18 Abzugsbeträge für Unterhaltsleistungen

Kapitel 5

   Höhe des Wohngeldes

     § 19 Höhe des Wohngeldes

Teil 3

   Nichtbestehen des Wohngeldanspruchs

     § 20 Gesetzeskonkurrenz

     § 21 Sonstige Gründe

Teil 4

   Bewilligung, Zahlung und Änderung des Wohngeldes

     § 22 Wohngeldantrag

     § 23 Auskunftspflicht

     § 24 Wohngeldbehörde und Entscheidung

     § 25 Bewilligungszeitraum

     § 26 Zahlung des Wohngeldes

     § 27 Änderung des Wohngeldes

     § 28 Unwirksamkeit des Bewilligungsbescheides und Wegfall des Wohngeldanspruchs

     § 29 Haftung, Aufrechnung und Verrechnung

     § 30 Rücküberweisung und Erstattung im Todesfall

     § 31 Rücknahme eines rechtswidrigen nicht begünstigenden Wohngeldbescheides

Teil 5

   Kostentragung und Datenabgleich

     § 32 Erstattung des Wohngeldes durch den Bund

     § 33 Datenabgleich

Teil 6

   Wohngeldstatistik

     § 34 Zweck der Wohngeldstatistik, Auskunfts- und Hinweispflicht

     § 35 Erhebungsmerkmale

     § 36 Erhebungszeitraum, Zusatz- und Sonderaufbereitungen

Teil 7

   Schlussvorschriften

     § 37 Bußgeld

     § 38 Verordnungsermächtigung

     § 39 Wohngeld- und Mietenbericht

     § 40 Einkommen bei anderen Sozialleistungen

     § 41 Auswirkung von Rechtsänderungen auf die Wohngeldentscheidung

Teil 8

   Überleitungsvorschriften

     § 42 Gesetz zur Neuregelung des Wohngeldrechts und zur Änderung des Sozialgesetzbuches

     § 43 Weitergeltung bisherigen Rechts

     § 44 Einmaliger zusätzlicher Wohngeldbetrag

     Anlage 1 (zu § 19 Abs. 1)

     Anlage 2 (zu § 19 Abs. 2)

 

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