Wohngeld ist ein staatlicher Zuschuss zu den Kosten für Wohnraum. Wohngeld gibt es: – als Mietzuschuss für Mieter einer Wohnung oder für Bewohner eines Heimes – als Lastenzuschuss für Eigentümer eines Eigenheimes oder einer Eigentumswohnung. Die Zuständigkeit richtet sich nach der für die Wohnadresse, für die das Wohngeld beantragt werden soll, zuständigen Wohngelddienststelle. In Hamburg sind die Sozialen Dienstleistungszentren der Bezirksämter zuständig. Antragsberechtigt für einen Mietzuschuss sind: – Mieter einer Wohnung, – Inhaber einer Genossenschafts- oder einer Stiftswohnung, – Bewohner eines Heimes, – mietähnliche Nutzungsberechtigte, insbesondere Inhaber eines mietähnlichen Dauerwohnrechts, – Eigentümer eines Mehrfamilienhauses (3 oder mehr Wohnungen), eines Geschäftshauses oder oder eines Gewerbebetriebes, wenn Sie in diesem Haus wohnen; – Eigentümer eines Ein- oder Zweifamilienhauses, in dem sie wohnen, das jedoch auch Geschäftsräume in einem solchen Umfang enthält, dass es nicht mehr als ein Eigenheim angesehen werden kann,- Inhaber einer landwirtschaftlichen Vollerwerbsstelle, deren Wohnteil nicht vom Wirtschaftsteil getrennt ist.
Die Zuständigkeit richtet sich nach der für die Wohnadresse – für die das Wohngeld beantragt werden soll – zuständigen Wohngelddienststelle. Das Wohngeld für Wohneigentum nennt sich Lastenzuschuss (siehe unter diesem Stichwort).
Erfoderlich ist ein ausgefüllter Antrag auf Wohngeld. Personaldokumente (Personalausweis, Reisepass bzw. Aufenthaltsbescheinigung – mit Meldebestätigung). Mietvertrag, letzte Mietänderung, aktuelle Mietquittung (Kontoauszug oder Zahlbeleg), Kaltwasserabrechnung, Einkommensnachweise. Weitere Unterlagen sind vom Einzelfall abhängig.
Geregelt ist das Wohngeld im Wohngeldgesetz:
Zweck des Wohngeldes und Wohngeldberechtigung
Berechnung und Höhe des Wohngeldes
Berechnungsgrößen des Wohngeldes
§ 4 Berechnungsgrößen des Wohngeldes
§ 6 Zu berücksichtigende Haushaltsmitglieder
§ 8 Dauer des Ausschlusses vom Wohngeld und Verzicht auf Leistungen
§ 11 Zu berücksichtigende Miete und Belastung
§ 12 Höchstbeträge für Miete und Belastung
§ 15 Ermittlung des Jahreseinkommens
§ 16 Abzugsbeträge für Steuern und Sozialversicherungsbeiträge
§ 18 Abzugsbeträge für Unterhaltsleistungen
Nichtbestehen des Wohngeldanspruchs
Bewilligung, Zahlung und Änderung des Wohngeldes
§ 24 Wohngeldbehörde und Entscheidung
§ 28 Unwirksamkeit des Bewilligungsbescheides und Wegfall des Wohngeldanspruchs
§ 29 Haftung, Aufrechnung und Verrechnung
§ 30 Rücküberweisung und Erstattung im Todesfall
§ 31 Rücknahme eines rechtswidrigen nicht begünstigenden Wohngeldbescheides
Kostentragung und Datenabgleich
§ 32 Erstattung des Wohngeldes durch den Bund
§ 34 Zweck der Wohngeldstatistik, Auskunfts- und Hinweispflicht
§ 36 Erhebungszeitraum, Zusatz- und Sonderaufbereitungen
§ 39 Wohngeld- und Mietenbericht
§ 40 Einkommen bei anderen Sozialleistungen
§ 41 Auswirkung von Rechtsänderungen auf die Wohngeldentscheidung
§ 42 Gesetz zur Neuregelung des Wohngeldrechts und zur Änderung des Sozialgesetzbuches
§ 43 Weitergeltung bisherigen Rechts
§ 44 Einmaliger zusätzlicher Wohngeldbetrag